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Bischofsheimer Vereinsring e.V.

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Tagesanzeiger HWS
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Weihnachtsmarkt
2024

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Informationen für Teilnehmer

Interessierte Teilnehmer sollten möglichst zeitnah unseren Meldebogen am PC ausfüllen und diesen unterschrieben an unseren 1. Vorsitzenden senden.
Das Plakat des diesährigen Weihnachtsmarktes kann hier heruntergeladen werden.

Die Festordnung ist für alle Teilnehmer verbindlich. Verwendete Betriebsmittel müssen die unten aufgeführten Auflagen und Vorschriften erfüllen. Bitte beachten Sie, dass wir Sie erst in unserer Fest-Planung berücksichtigen werden, nachdem das unterschriebene Anmeldeformular und die Standgebühr bei uns eingegangen sind. Melden Sie sich daher bitte rechtzeitig an. Mündliche zusagen oder informelle E-Mails ohne unterschriebenes Formluar werden nicht als Anmeldung aktzeptiert. Bitte haben Sie Verständnis für diese Regelung, da wir sonst nicht garantieren könnten, dass das Fest ein lückenloses Erscheinungsbild aufweist.

Stände dürfen am Freitag ab 16:00 Uhr aufgebaut werden. Auf die Aussteller des vorher stattfindenden Wochenmarktes ist Rücksicht zu nehmen.

Standpreise:

Vereinsringmitglieder

195€

Vereine (nicht im Vereinsring)

225€

Infostände für Vereine
(max. 3m x 3m)

30€

Imbiss-Stand (mit Getränken)

240€

Imbiss-Stand (ohne Getränke)

190€

Schausteller (bis 8m Länge)          
jeder weitere Längenmeter +10€

115€

Aussteller, Verkaufs-, Infostände (3m x 3m)           
jeder weitere Längenmeter +10€

65€

Aufgrund der aktuell sehr hohen Strompreise erheben wir zudem eine Energiekostenpauschale von 20 Euro.

Auflagen:

Bei allen Festen des Bischofsheimer Vereinsring e.V. müssen die unten als pdf verlinkten Auflagen und Vorschriften beachtet werden. Die hier bereitgestellten Informationen dienen lediglich als Leitfanden und erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Jeder Standbetreiber ist daher dringend dazu angehalten sich vor der Teilnahme an unseren Festen eigenständig über die genauen gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Betreiben eines Fest-Standes zu informieren. Alle verwendeten Betriebsmittel und Geräte müssen das CE/GS Prüfsigel tragen oder TÜV geprüft sein.




CE GS TUGS